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Montag, 22. November 2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung

Bei und gilt ab dem 24.11.2021 die 2G-Regel

Liebe Gäste der Heilsbach, 

entsprechend der Landesverordnung, welche ab dem 24.11.2021 in Kraft tritt, gelten bei uns folgende Änderungen:

- In den Innenräumen gilt die 2G-Regel (genesen und/oder geimpft).

- Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren.

- Für Jugendliche bis 17 Jahren gilt die 3G-Regel.

- Sofern der Mindestabstand von 1,5m im Innen- oder Außenbereich nicht eingehalten werden kann, gilt zudem die Maskenpflicht. 

Wir hoffen, dass wir gemeinsam diese schwierige Zeit gut meistern werden. 

Euer Team der Heilsbach

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