Liebe Gäste der Heilsbach,
auf Grundlage des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 2. Dezember 2021 treten mit der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung am 4. Dezember 2021 neue Regelungen in Kraft.
Private Zusammenkünfte von nicht- immunisierten Personen im öffentlichen Raum werden eingeschränkt: Nicht-immunisierte Personen dürfen sich nur mit Personen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands im öffentlichen Raum treffen und zusammenkommen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hierbei ausgenommen, ebenfalls unberücksichtigt bleiben immunisierte Personen.
Die Kontaktbeschränkung gilt sowohl im öffentlichen Raum als auch bei der sportlichen Betätigung im Außenbereich (Außensportanlagen und öffentlicher Raum).
Der Zugang zu den Innenbereichen zahlreicher Einrichtungen und Veranstaltungen ist nur noch geimpften oder genesenen Personen oder diesen gleich gestellten Personen möglich, die zusätzlich noch über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen müssen (2G+-Regelung).
Ausnahmen hiervon bestehen für Minderjährige:
In den Bereichen, in denen grundsätzlich die 2G+-Regelung gilt, entfällt die zusätzliche Testpflicht ausnahmsweise für alle geimpften, genesenen oder gleichgestellten Personen (also auch für die Volljährigen) dann, wenn sichergestellt ist, dass die Maskenpflicht durchgängig eingehalten wird, d.h. die Maske von allen anwesenden Personen auch nicht zeitweise – z. B. für den Verzehr von Speisen und Getränken - abgelegt wird.
Die 2G+-Regelung gilt in folgenden Bereichen:
[…]
Ein Testnachweis kann wie folgt erbracht werden:
[…]
Im Innenbereich gilt die 2G+-Regelung (s.o.). Teilnehmen dürfen geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen. Volljährige geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen benötigen zusätzlich einen Testnachweis. Darüber hinaus dürfen bis zu 25 Minderjährige teilnehmen, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind. Diese benötigen ebenfalls einen Testnachweis.
Im Außenbereich gilt für volljährige Personen die Kontaktbeschränkung (s.o.). Für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte volljährige Personen sowie für Minderjährige ergibt sich dadurch keine Einschränkung. Nicht immunisierte volljährige Personen dürfen nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens mit zwei Personen eines weiteren Hausstandes gemeinsam im Außenbereich Sport treiben. Hinzukommen dürfen dabei jedoch (unbegrenzt) immunisierte Personen.
Weitere Info findet Ihr auch unter "unsere Hygieneschutzmaßnahmen".
Euer Team der Heilsbach